Schleswig-Holstein, Kiel (ots) - Pressemitteilung anlässlich der Hafensicherheitskonferenz 2009
Als Folge der Ereignisse des 11. September 2001 in New York wurden zur Erhöhung der Sicherheit in der Seefahrt und in den Hafenanlagen vor terroristischen Bedrohungen internationale Regelungen beschlossen. Vor dem Hintergrund dieser Regelungen sowie ergänzender EG-Vorschriften ist im Januar 2008 das neue schleswig-holsteinische Hafensicherheitsgesetz in Kraft getreten. Insbesondere durch die Umsetzung der Vorschriften dieses Gesetzes konnte das Sicherheitsniveau in den Häfen durch eine Vielzahl von baulichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen deutlich gesteigert werden.
Am 17.06.2009 fand im Kieler Polizeizentrum Eichhof nunmehr die erste überregionale Hafensicherheitskonferenz 2009 statt. Auf Einladung der Behörde für Hafenanlagensicherheit, die in Schleswig-Holstein bei der Wasserschutzpolizei angesiedelt ist, kamen die Hafenanlagenbetreiber, die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und die Polizei zusammen und erörterten gemeinsam den erreichten Stand und die zukünftige Entwicklung des Sicherheitsniveaus in den Häfen.
Der Dialog aller Stellen, die für die Gefahrenabwehr in den Häfen Verantwortung tragen, entspricht einer Forderung der EU-Kommission. Diese Zusammenarbeit wird in Schleswig-Holstein auf zwei Ebenen im Rahmen von Sicherheitskonferenzen durchgeführt. So werden auch künftig regionale Sicherheitskonferenzen durch die sechs schleswig-holsteinischen Wasserschutzpolizeireviere veranstaltet. Die überregionalen Konferenzen führt die Behörde für Hafenanlagensicherheit jährlich durch.
Diese erste überregionale Konferenz, zu der etwa 90 Teilnehmer ausallen Teilen des Landes anreisten, fand eine positive Resonanz. Dem erklärten Ziel einer konstruktiven Vernetzung aller Sicherheitspartner in den Häfen ist man nach Aussage der Teilnehmer einen großen Schritt näher gekommen.