Friedrichstadt (ots) - Einen schnellen gemeinsamen Fahndungserfolg konnten die Polizei in Friedrichstadt und die Wasserschutzpolizei Husum verbuchen. In der Nacht vom vergangenen Sonnabend auf Sonntag ist es im Bereich Friedrichstadt zu mehreren Straftaten gekommen. So wurden zwei Boote aus den Grachten gestohlen bzw. missbräuchlich benutzt, zwei Außenbordmotoren wurden von Booten abgebaut und entwendet.
Brunsbüttel (ots) - Am 18.03.2010 stellten Beamte des Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel während einer Schiffskontrolle an Bord eines russischen Motorschiffes, das von der Elbe kommend in die Kleine Nordschleuse Brunsbüttel einlief, beim russischen Kapitän Atemalkohol fest.
Blitzende Säbel und rauchende Kanonen auf einem mit Rapsöl beladenen Binnenschiff im 21. Jahrhundert? Das nun nicht gerade ... aber immerhin: Am 19. März mußte die Wasserschutzpolizei dem Kapitän des holländischen Binnenschiffes "P.", das den Mittellandkanal befuhr und in Rühen angelegt hatte, zu Hilfe kommen.
Auf dem Weg nach Rotterdam hatte der Kapitän einen Schaden am Schiff festgestellt. Er verließ den Frachter in Rühen, angeblich um der Reederei mitzuteilen, dass er die Fahrt ohne Reparatur nicht fortsetzen könne. Einen holländischen Verwandten bat er, ihn in Rühen per Auto abzuholen. Dann kehrte er zum Schiff zurück, um einige Habseligkeiten abzuholen. Doch die Besatzung verwehrte ihm nunmehr den Zutritt zum Schiff.
Russischer Kapitän gefährdet unter Alkoholeinfluss den Schiffsverkehr auf der Elbe
Die Hamburger Wasserschutzpolizei hat in der vergangenen Nacht einen 52-jährigen Kapitän aus dem Verkehr gezogen. Dem Mann wird vorgeworfen, den Schiffsverkehr gefährdet zu haben, sodass es beinahe zu einer Schiffskollision gekommen war. Gegen 01:35 Uhr erhielt das Wasserschutzpolizeikommissariat 1 von der Hamburg Port Authority (HPA) darüber Kenntnis, dass es auf der Unterelbe beinahe zu einer Schiffskollision gekommen war. Ein Schiff soll elbabwärts auf der falschen Fahrwasserseite gefahren und trotz mehrerer Abspracheversuche eines Lotsen, einem elbaufwärts fahrenden Schiff vor den Steven gelaufen sein.
Bald ist wieder Saisonende: schon sind die meisten Skipper wieder aus dem Urlaub zurück. Sie haben noch keine Yacht? Dann fangen Sie doch mit dem Führerschein an: Was braucht man nun wirklich, um mit einer Segel- oder Motoryacht auf's Wasser zu dürfen? Wie alt muß man mindestens sein? Es gibt so viele Scheine mit teilweise sehr ähnlichen Bezeichnungen - versuchen wir einmal, etwas Licht in's Dunkel zu bringen!
Nach Fahndung der Kripo Hafen - Segeljacht im Amazonasdelta sichergestellt
Ermittlungen des Kriminalermittlungsdienstes des Wasserschutzpolizeikommissariates 2 (WSPK 24) nach einer Bootsunterschlagung konnten in der vergangenen Woche erfolgreich zu Ende gebracht werden. Eine hochwertige Segeljacht (Wert ca. 380.000 Euro) konnte von den brasilianischen Behörden sichergestellt werden.
Im April charterte ein 44-jähriger Mann die Segeljacht "Speranza", Model Katamaran Lagoon 440, in Griechenland. Die Jacht wurde von dem 44-Jährigen nach Charterende unterschlagen. Da die Versicherung des Schiffes in Hamburg ansässig ist, wurde bei der Wasserschutzpolizei Hamburg Strafanzeige gestellt. Durch das WSPK 24 wurde eine internationale Diebstahlsmeldung an diverse Häfen, Polizeien und Versicherungsermittler geleitet.
Am Sonntag dem 17.8.08 gegen 01.00 Uhr lag ein Gastsegler mit seinem Boot an einem Steg im Nordhafen. Das Ehepaar schlief an Bord. Der/die Täter müssen sich unbemerkt an Bord geschlichen haben. Sie drangen in die Kabine ein und entwendeten aus der Hose des Booteigners eine Geldbörse mit Papieren und Bargeld in begrenzter Höhe sowie ein Mobiltelefon.
Flensburg Nautics - Unruhige Nächte für die Wasserschutzpolizei
Die sonst so ruhige Veranstaltung sorgte für die Wasserschutzpolizei in beiden Nächten für Arbeit. Nach dem Feuerwerk wollten die Beamten ein Schlauchboot, dessen Beleuchtung nur aus einer Taschenlampe bestand, nach hause schicken. Einer Anhalteaufforderung kam der 60 jährige Skipper nicht nach. Nur mit beiden Polizeibooten gelang es das Schlauchboot zu stoppen. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Skipper mehr als 1,1 °/oo Alkohol im Blut hatte.
Während einer Sportbootkontrolle in der Alten Kieler Schleuse stellten Beamte des WSPR Kiel am 20.07.2008 gegen 11:50 Uhr Alkoholbeeinflussung beim Schiffsführer einer von Westen kommenden Segelyacht fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,10 %o. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet.
Der Bootsführer muss nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr rechnen.
Zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr verurteilte jetzt das Amtsgericht Husum einen 45-jährigen Sportbootfahrer. Die Strafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Freizeitskipper war am Abend des 19.07.06 mit einem Motorboot in die Schleuse des Eidersperrwerkes eingelaufen, um die Eider weiter in Richtung Tönning zu befahren. Die zweiköpfige Besatzung war mit dem knapp 10 m langen Sportboot von Helgoland gekommen.
Justizminister Döring: Konzentrierte Schiffsregister gehen ans Amtsgericht Kiel
Kiel - Justizminister Uwe Döring hat heute (5. Juli) angekündigt, dass das Amtsgericht Kiel alleiniger Standort für das konzentrierte Schiffsregister des Landes Schleswig-Holstein werden soll. „Das Seeschiffs- sowie das Binnenschiffsregister mit den dazu gehörenden Schiffsbauregistern werden ab 1. Oktober 2006 dort angesiedelt sein“, sagte der Minister.
Bisher werden diese Register an den Standorten Flensburg, Itzehoe, Kiel, Lübeck und Rendsburg geführt. „Die Zentralisierung führt zu Synergieeffekten und bietet die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Führung des Registers“, sagte Döring. Durch die Zusammenlegung teilweise sehr kleiner Registerabteilungen bei den bisherigen Standorten entstehe eine autarke Organisationseinheit. Damit sei eine weitere Qualitätssteigerung verbunden, die dem Dienstleistungsgedanken der Justiz Rechnung trage. Die Konzentration sei eine sinnvolle und wirtschaftliche Grundlage für eine geplante künftige Automation des Schiffsregisters, sagte der Minister.
Umweltminister Dr. Christian von Boetticher: Sportboothafenverordnung setzt EU-Recht eins zu eins um
Im Landtag hat Umweltminister Dr. Christian von Boetticher darauf hingewiesen, dass die schleswig-holsteinische Sportboothafenverordnung geltendes EU-Recht eins zu eins umsetzt. Die hier im Land gültige Verordnung entspreche exakt den vergleichbaren Regelungen in anderen Küstenländern, so der Minister. Zudem habe man bei ihrer Ausgestaltung den bestehenden Spielraum für eine flexible und möglichst unbürokratische Handhabung durch die Sportboothäfen bereits ausgeschöpft. Weitere Erleichterungen könne es nur im Anschluss an eine entsprechende Änderung der EU-Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände geben, zu der eine vorbereitende Studie laufe.
Schifffahrtsexperten fordern weitere Maßnahmen gegen Alkohol am Ruder
Mit Schiffen wie der Falshöft erwischt die Wasserschutzpolizei schon manchen Alkoholsünder (Foto (C) Andreas Janke, Schlei.Info)
„Wer Alkohol trinkt, darf kein Schiff führen.“ Dafür sorgen die seit fünf Monaten geltenden schärferen Promillegrenzen in der Seeschifffahrt mit Grenzwerten von 0,5 Promille und einem Alkoholverbot für die Schiffsführung von Fahrgast- und Gefahrgutschiffen. Die praktische Umsetzung dieser Neuregelungen, die den Schiffsverkehr sicherer machen, erfordert aber zusätzliche Maßnahmen. Dies ist die einhellige Meinung des 44. Deutschen Verkehrsgerichtstages, der am Freitag in Goslar zu Ende gegangen ist.
Deregulierung und Umweltschutz vereint: Neue Sportboothafenverordnung beschlossen
Das Kabinett hat heute die neue Landesverordnung für Sportboothäfen (Sportboothafenverordnung) beschlossen. Sie trägt Rechtsnormen der Europäischen Union und des Bundes Rechnung. Dies sind die Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände sowie die vom Bundesumweltministerium erlassene "1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung" vom 19. Dezember 2002 und die 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung vom 05. Dezember 2004 für die Sportboothäfen. Dabei handelt es sich gemäß der generellen Zielsetzung der neuen Landesregierung jetzt um eine Eins-zu-eins-Umsetzung dieses Rechtsbestandes. Das heißt: unnötige zusätzliche schleswig-holsteinische Sonderregelungen unterbleiben.
Promillegrenzen in der Seeschifffahrt werden verschärft
Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hat heute in Berlin Verordnungen unterzeichnet, die strengere Regeln für Alkohol an Bord von Seeschiffen vorsehen. Die neue Regelung gilt bereits ab 15. August. Dazu erklärt Bundesminister Stolpe: "Wir senken die allgemeine Promillegrenze von derzeit 0,8 auf 0,5 Promille. Damit wird sie an die Grenzwerte im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt angeglichen. Sie gilt auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe." Die strengere Neuregelung gelte nicht nur für Kapitän und Steuermann, sondern für die gesamte Besatzung während des Dienstes. Dies sei unerlässlich, denn jeder Bordarbeitsplatz sei für die Sicherheit des Schiffes von Bedeutung.
Die Republik Kroatien hat zur boot 2005 den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die weit reichende Auswirkungen für Charterunternehmen und private Bootseigner hat. Sollte dieser Entwurf in der vorliegenden Form umgesetzt werden, wird der maritime Tourismus in Kroatien erheblichen Schaden nehmen.
Kernanliegen der „Verordnung über Einfahrt- und Aufenthaltsbedingungen ausländischer Yachten und Boote, die den Sport- und Vergnügungszwecken dienen, in den inneren Seegewässern und dem Küstenmeer der Republik Kroatien“ sei es, das Problem der „Schwarz-Charter“ in den Griff zu bekommen. Soweit die Repräsentanten der kroatischen Regierung. Erreicht werden soll dies, in dem ab 2005 nur noch Yachten unter kroatischer Flagge verchartert werden dürfen. Private Yachteigner müssen bereits bei der Registrierung eine Crewliste vorlegen. Diese Crewliste darf maximal doppelt so viele Personen enthalten als Personen für das betreffende Boot zugelassen sind.